(1) Zweck des Unternehmens ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung (AO). (2) Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Gründung und den Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 1a SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen ärztlichen und nichtärztlichen Leistungen und aller hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, durch welche die ambulante privat- und vertragsärztliche Versorgung der Patienten sichergestellt wird. Das Medizinische Versorgungszentrum dient als Einrichtung im Sinne des § 66 AO in besonderem Maße der gesundheitlichen Versorgung von Personen im Sinne des § 53 AO. Es werden mindestens zwei Drittel pflichtversicherte Patienten oder Patienten behandelt, bei denen nicht mehr als bei pflichtversicherten Personen abgerechnet wird. (3) Unternehmensgegenstand ist ferner die Bildung und Durchführung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern, mit Einrichtungen der Vorsorge und Rehabilitation und mit nichtärztlichen und sonstigen Leistungserbringern im Bereich des Gesundheitswesens einschließlich des Angebots und der Durchführung neuer ärztlicher Versorgungsformen, soweit dies rechtlich zulässig ist. (4) Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung von Mitteln im Sinne von § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der unter (1) genannten Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft, soweit sichergestellt ist, dass der Empfänger die Mittel zweckentsprechend verwendet. (5) Die Gesellschaft verwirklicht die in (1) genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, und zwar nimmt die Gesellschaft verschiedene Dienst- und Versorgungsleistungen von mit der BG Kliniken - Klinikverbund der gesetzlichen Unfallversicherung gGmbH in einer Konzernstruktur unmittelbar oder mittelbar verbundenen Unternehmen in Anspruch, wie Management-, Beratungs- und Servicedienstleistungen, etwa Leistungen des Personalmanagements, des Finanz- und Rechnungswesens und Controllings, des Einkaufs, Nutzungsüberlassungen, Energieversorgungsleistungen, IT- Dienstleistungen sowie die Überlassung von Personal, welche im Rahmen eines steuerbegünstigten wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs im Sinne der §§ 65 ff. AO erbracht werden. (6) Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen und nach Maßgabe der für die Gesellschafter geltenden gesetzlichen Bestimmungen zulässig sind; die Gesellschaft darf - soweit rechtlich zulässig - Zweigniederlassungen errichten.
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