Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordung. Die Gesellschaft fördert insbesondere die Altenhilfe, § 52 Abs. 2 Nummer 4 AO und wirkt dadurch mildtätig im Sinne des § 53 Nummer 1 und Nummer 2 Satz 1 AO. Zweck der Gesellschaft ist der Betrieb eines Altenwohn- und -pflegeheims, primär für die Mitglieder der jüdischen Gemeinde Düsseldorf KdöR und deren Angehörige. Die Gesellschaft kann neben dem Nelly-Sachs-Haus auch weitere Angebote der voll- oder teilstationären Altenhilfe betreiben. Ebenfalls zulässig sind niederschwellige Angebote. Die Gesellschaft verwirklicht den unter Ziffer 1 genannten Zweck, indem sie die Betriebsführung des Nelly-Sachs-Hauses von der jüdischen Gemeinde Düsseldorf KdöR auf sich überträgt und fortan als Betreiberin der Einrichtung auftritt.
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