Förderung des Aufbaus des Vertriebs von Neodym-Magneten und magnetisierten Produkten mit Schwerpunkt in Deutschland, insbesondere durch die Zur-Verfügung-Stellung von Kapital für den Erwerb von Neodym-Magneten und magnetisierten Produkten durch Schwestergesellschaften unter Inanspruchnahme der Bereichsausnahme des § 2 Absatz 7 KWG. Zu diesem Zweck kann Kapital von Dritten über die Ausgabe von Finanzinstrumenten, insbesondere über die Ausgabe von Namenschuldverschreibungen (Anleihen) und digital abgebildete Wertpapiere (Security Token), aufgenommen werden, und alle damit zusammenhängenden Arbeiten.
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