Förderung der Hilfe für Flüchtlinge und die des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke sowie die Hilfe für Menschen mit psychischer Behinderung. Der Zweck wird verwirklicht in Bezug auf 1. die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, insbesondere durch z. B. Förderung des Sozialen und der Gesundheit durch die Schaffung von ambulanten, sozialtherapeutischen Wohngemeinschaften; Förderung der Jugendhilfe, z. B. durch die Schaffung von flexiblen Hilfen zur Erziehung für minderjährige Flüchtlinge; Förderung der Bildung, z. B. durch Unterrichtung in Deutsch als Fremdsprache oder durch die Schaffung von Internetangeboten für Flüchtlinge. 2. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke, insbesondere durch z. B. die Unterstützung des ehrenamtlichen Einsatzes für Flüchtlinge. 3. die Hilfe für Menschen mit psychischer Behinderung, insbesondere durch z. B. Förderung des Sozialen und der Gesundheit durch die Schaffung von ambulanten, sozialtherapeutischen Wohn- und Betreuungsangeboten; Förderung der gesellschaftlichen Eingliederung durch die Schaffung von Arbeitsbeschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten, Förderung der Bildung und Kultur durch die Schaffung und Ermöglichung der Inanspruchnahme von Angeboten der Weiterbildung und der Kultur.
Sozialwesen
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