Gründung, der Bau und der Betrieb von Einrichtungen der Rehabilitation, Prävention, ambulanter Leistungen, gesundheitserhaltender und -fördernder Maßnahmen sowie der erforderlichen Nebeneinrichtungen und Nebenbetriebe. Die Gesellschaft ist berechtigt, ihre Einrichtungen in allen Leistungs- und Versorgungsformen zu betreiben. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die den Gesellschaftszweck fördern. Sie kann sich hierbei anderer Gesellschaften bedienen oder sich an ihnen beteiligen. Die Tätigkeit der Gesellschaft wird auf das Gebiet des Märkischen Kreises bzw. auf den im Krankenhausbedarfsplan Nordrhein-Westfalen genannten Versorgungsbereich beschränkt. Die Gesellschaft ist verpflichtet, nach den Wirtschaftsgrundsätzen im Sinne des § 109 Gemeindeordnung NW zu verfahren. Dabei ist die Gesellschaft so zu führen, dass der öffentliche Zweck nachhaltig erfüllt wird.
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