Maklertätigkeit (Nachweis- und Vermittlungsmakler) auf dem Gebiet der Vermittlung von Immobilienfinanzierungen, der Vermittlung von Versicherungen einschließlich Bausparverträgen, der Vermittlung von Anteilsscheinen von Kapitalanlagegesellschaften oder ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Auslandinvestmentgesetz vertrieben werden dürfen unter Ausschluss der Befugnis, sich Eigentum oder Besitz an Kundengeldern oder Anteilsscheinen bzw. Anteilen zu verschaffen. Die Vermittlung solcher Anteilsscheine oder Investmentanteile erfolgt nur zwischen Kunden und lizenzierten Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstituten oder einer ausländischen Investmentgesellschaft und stellt die ausschließlich ausgeübte Finanzdienstleistung dar. Ferner soll die Gesellschaft berechtigt sein, sogenannte Zubringerdienste im Immobiliengeschäft zu tätigen, insbesondere Immobilienmaklern Vertragsmöglichkeiten und Immobilien zu benennen, ohne selbst in Maklerbeziehungen zu den jeweiligen Interessenten zu treten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben, die diesem Zweck dienlich sind. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.
Versicherungsmakler
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