Förderung a) des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege b) des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege c) der Religion und kirchlicher Zwecke d) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke um im Sinne der in der Präambel dargelegten Grundsätze den Dienst christlicher Nächstenliebe zu ermöglichen. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch a) Errichtung, Betrieb, Erweiterung und Förderung von Einrichtungen des Gesundheitswesens, insbesondere des Krankenhauses in Frankfurt (Oder)/ Seelow, einschließlich aller dazugehörenden medizinischen, diagnostischen und therapeutischen Versorgungsangebote sowie Entwicklung sachgerechter Hilfsangebote; b) Erhaltung und Pflege der unter Denkmalschutz stehenden baulichen Anlagen am Standort Frankfurt (Oder); c) Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit d) Unterhaltung der Anstaltskirchengemeinde im Rahmen der kirchlichen Ordnung am Standort Frankfurt (Oder). Ferner, der Erwerb, die Errichtung, Erweiterung, Verwaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken und Gebäuden, die der Erfüllung der Satzungszwecke dienen.
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