Erbringung von Jugend- und Familienhilfe, bestehend aus (a) Hilfen zur Erziehung, wiederum bestehend aus (aa) sozialpädagogischer Familienhilfe (bb) Erziehungsbeistandschaften (b) Eingliederungshilfe für seelisch behinderte oder von seelischer Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche. Die unternehmerische Tätigkeit unterfällt im Wesentlichen sowohl dem Anwendungsbereich des § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe), als auch demjenigen der §§ 27 ff. SGB VIII (Hilfe zur Erziehung).
Sozialwesen
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