Förderung der Jugendhilfe und der Erziehung. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten, sozialpädagogischer Hort etc.) Ferner die Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen zur Entwicklung von eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Diese Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern, die sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientiert. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke ferner unter Einbeziehung von Kooperationsleistungen von anderen steuerbegünstigten Körperschaften im Sinne von § 57 Abs. 3 AO, nämlich durch Geschäftsführungs-, Management- und Verwaltungsleistungen (insbesondere in den Bereichen Personalverwaltung, Rechnungswesen, Controlling, technische Dienstleistung, Einkauf, Qualitätsmanagement, Informationstechnologie, Hygienemanagement), Serviceleistungen (wie z. B. Reinigung) sowie durch die Überlassung von Immobilien von der Rheinland Klinikum Neuss GmbH und mit der Gesellschaft verbundenen steuerbegünstigten Unternehmen, von der Rheinland Klinikum Service GmbH.
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