1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. 3. Gegenstand der Gesellschaft ist die Verwirklichung der vorgenannten Zwecke insbesondere durch die Bereitstellung von Angeboten ambulanter Hilfe für alte, kranke und behinderte Menschen, insbesondere durch den Betrieb anerkannter Pflegeeinrichtungen im Sinne des SGB sowie durch ergänzende Leistungen im Bereich der Pflege und sonstige Hilfsangebote für ein Leben in der eigenen Häuslichkeit. 4. Die Gesellschaft hat bei der Verwirklichung ihrer Zwecke im Sinne der durch die Geisteswissenschaft Rudolf Steiners gegebene Menschenkunde und Heilkunst den Menschen zu dienen, unabhängig von Herkunft und Religion. Die anthroposophische Menschenkunde ist Grundlage der Arbeit der Gesellschaft im Bemühen, sowohl den physischen als auch den seelischen und geistigen Bedürfnissen der gepflegten und zusammen arbeitenden Menschen gerecht zu werden. 5. Die Zwecke der Gesellschaft sollen durch wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiete einer erweiterten Heilkunst und Pflege sowie durch Aus- und Fortbildungen im pflegerischen, sozialen und künstlerischen Bereich unterstützt werden.
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