1. Die Verwaltung und der Betrieb der Luise-Albertz-Halle in Oberhausen. Die Luise-Albertz-Halle ist eine öffentliche Einrichtung im Sinne des § 8 GO NW. Sie dient als Veranstaltungs- und Tagungszentrum sowie als Erholungs-, Versammlungs-, Kultur- und Bildungsstätte und steht allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt zu diesen Zwecken zur Benutzung offen. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Rechtsgeschäften berechtigt, durch die der vorgenannte Gesellschaftszweck auch mittelbar gefördert werden kann. 3. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Förderung ihres Unternehmenszwecks Beteiligungen gleicher oder ähnlicher Art zu erwerben oder Tochtergesellschaften zu gründen. 4. Die Gesellschaft kann den die Luise-Albertz-Halle betreffenden Grundbesitz erwerben, verwalten oder veräußern.
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