1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der AO (Abgabenordnung) 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Gesellschaft dient der Pflege und Betreuung von alten, kranken und gebrechlichen Menschen ohne Rücksicht auf deren Staatsangehörigkeit, Konfession, Herkunft, Geschlecht und Wohnsitz im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung und den Betrieb von stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen zur Alten- und Krankenpflege mit den sonstigen Nebenbetrieben und flankierenden Diensten. Die Gesellschaft betreibt insbesondere ein Altenpflegeheim, Tagespflegeeinrichtungen, einen ambulanten Pflegedienst sowie Angebote des betreuten Wohnens und neuer Wohnformen für alte und kranke Menschen. 4. Der Gesellschaftszweck kann auch verwirklicht werden durch die Weitergabe bzw. Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Förderung der in der Abgabenordnung genannten steuerbegünstigten Zwecke. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 5. Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllen, insbesondere mit den in der Anlage genannten zum Unternehmensverbund Ludwig-Steil-Hof gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen sowie die Überlassung von Personal. Zu den erbrachten Leistungen gehören vor allem fachbezogene Dienst- und Unterstützungsleistungen im Bereich der Pflege und Betreuung an die Evangelische Stiftung Ludwig-Steil-Hof. Zu den erhaltenen Leistungen gehören von der Evangelischen Stiftung Ludwig-Steil-Hof erbrachte Verwaltungs- und Vermietungsleistungen, sowie von der Ludwig-Steil-Hof Service gGmbH erbrachte Hand-werker- und Hausmeisterdienstleistungen. 6. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Dienstleistungen als die vorgenannten erbringen und andere steuerbegünstigte oder öffentlich-rechtliche Körperschaften unterstützen. Auch kann sie andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen, übernehmen oder sich daran beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten.
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