(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige und gemeinnützige Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen oder bedürftig im Sinne von § 53 Nr. 2 AO sind, sowie die Förderung der Kunst, Kultur und Altenpflege gemäß nachstehendem Absatz 2. (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Weitergabe von Mitteln (§ 58 Nr. 1 AO) an gemeinnützige Einrichtungen für die Verwirklichung der im obigen Absatz 1 genannten steuerbegünstigten Zwecke, zum Beispiel an 1. Kulturstiftung der Sparkasse Offenbach, 2. Verein von Freunden und Förderern der Hochschule für Gestaltung Offenbach e.V., 3. Kunstverein Offenbach e.V., 4. Caritas Offenbach (Altenheim), 5. Sportamt der Stadt Offenbach, 6. Arbeiter-Samariter-Bund, Landesverband Hessen e.V., Biebererstraße 262, 63071 Offenbach am Main, 7. Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Offenbach, 8. Blindenvereinigung Offenbach, Senefelderstraße 100, 63069 Offenbach, 9. Freireligiöse Gemeinde, Schillerplatz 1, 63067 Offenbach, 10. Aids-Hilfe Offenbach e.V., Frankfurterstraße 48, 63065 Offenbach, 11. Verein zur Förderung spastisch Gelähmter und Körperbehinderter e.V., Flurstraße 10, 63073 Offenbach, 12. Stadt Offenbach mit der Auflage, die zugewandten Mittel für die Altenpflege zu verwenden, 13. Freundes- und Förderkreis der Behindertenwohnanlage Offenbach e.V., Geschäftsstelle Lilienweg 14, 63165 Mühlheim, 14. AWO Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Offenbach-Land e.V., Wiesenstraße 9, 63128 Dietzenbach, 15. gemeinnützig anerkannte Altenheime in Stadt und Kreis Offenbach.
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