Errichtung von Wohn- und Geschäftsbauten jeder Art, und zwar durch fremde Unternehmer, die Finanzierung solcher Bauten sowie der Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, Erbbaurechten und Grundstücksrechten, ferner die Vermittlung von Grundstücksgeschäften, die Verwaltung von Grundstücken und Hausbesitzungen sowie Maklertätigkeiten aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, handwerkliche Tätigkeiten im Bereich des Hochbaus auszuüben. Soweit eine handwerkliche Tätigkeit seitens der Gesellschaft ausgeübt wird, ist sie verpflichtet, einen in der Handwerksrolle eingetragenen Maurermeister oder Ingenieur mit entsprechender handwerksrechtlicher Qualifikation als Geschäftsführer oder Betriebsleiter mit der Maßgabe zu beschäftigen, daß diesem die alleinige technische und unternehmerische Leitung im Bereich der ausgeübten handwerklichen Tätigkeit unterliegt. Weitergehende handwerkliche Tätigkeiten übt die Gesellschaft nicht aus. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland andere Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Gegenstand erwerben, sich an solchen beteiligen und Zweigniederlassungen errichten. Im Rahmen des Gegenstandes des Unternehmens ist die Gesellschaft zu allen Handlungen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar diesem Zweck zu dienen geeignet sind. Bankgeschäfte übt die Gesellschaft nicht aus.
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