Förderung der Jugendhilfe, der Kriminalprävention sowie der Bildung und der Erziehung. Die Gesellschaft richtet ihre Tätigkeit vorrangig darauf, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (mildtätige Zwecke gem. § 53 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - die Durchführung sport- und konfrontativpädagogischer Betreuung von Jugendlichen mit Multiproblemlagen, - die Durchführung von erzieherischen und integrativen Maßnahmen für hilfsbedürftige Jugendliche, - die Durchführung von Informationsveranstaltungen zur Gewaltprävention an Schulen, - die Durchführung von erzieherischen und kulturellen Projekten und Freizeitgestaltungen zur Integration und Förderung der Jugend, wie z.B. Sportveranstaltungen, Freizeit- und Kunstprojekten für hilfsbedürftige Jugendliche, - die Errichtung und den Betrieb von Wohnstätten, Wohngemeinschaften und andere Einrichtungen für Jugendliche mit Multiproblemlagen durch die Lucky Punch Jugendhilfe gGmbH.
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Sozialwesen
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