Zweck der Körperschaft ist die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Beeinträchtigungen und Menschen, die nicht vollumfänglich am Arbeitsleben partizipieren können sowie die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Unterhalt von Einrichtungen und Diensten, die der beruflichen Bildung, Qualifizierung, Arbeitserprobung und Beschäftigung sowie sonstiger Möglichkeiten der Teilhabe an Arbeit - insbesondere als "Andere Leistungsanbieter" im Sinne des § 60 SGB IX - von Menschen mit Behinderungen, Menschen mit Beeinträchtigungen und Menschen, die ohne Unterstützung nicht vollumfänglich am Arbeitsleben teilhaben können. Der Satzungszweck wird durch eigene Maßnahmen, Einrichtungen und Dienste und Betriebsteile, sowie die Auswahl von geeigneten Angeboten bei externen Unternehmen verwirklicht.
Sozialwesen
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