Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke, insbesondere die Durchführung von ambulanten, mobilen und stationären Kinder-, Jugend-, und Familienhilfeangeboten, die sich an den Zielen und Aufgaben des jeweils gültigen Sozialgesetzbuches VIII, speziell an den §§ 1, 7, 8, 9, 11, 13, 22 ff. und 27 ff., §§ 34, 35a und § 41, § 52 SGB VIII sowie nach dem Jugendgerichtsgesetz in der jeweils geltenden Fassung orientiert. Ferner wird die aktive Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, Erziehung und Berufsausbildung, sowie die Toleranz auf allen Gebieten der Gesellschaft angestrebt, um sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Menschen durch psychosoziale Betreuung, Beratung und sonstige Hilfestellungen bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben selbstlos zu unterstützen. Dabei sucht die Körperschaft die Zusammenarbeit mit Institutionen, Organisationen und anderen freien Trägern der Jugendhilfe sowie mit überregional tätigen Trägern, die in diesem Bereich arbeiten, und arbeitet so an deren Vernetzung mit. Die Körperschaft versteht sich als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII und soll nach § 75 SGB VIII anerkannt werden. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Unterhaltung stationärer Jugendwohnangebote.
Sozialwesen
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