Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zwecks der Gesellschaft ist die Einbringung von Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen und den damit zusammenhängenden Tätigkeiten, insbesondere einer familienbewussten Personalpolitik im Rahmen der verschiedenen Programme zur Inklusion sowie die Beteiligung an Unternehmen mit gleichartigem Unternehmesgegenstand. Die Gesellschaft verfolgt diesen Gegenstand insbesondere dadurch, dass sie entsprechende Räumlichkeiten anmietet oder erwirbt, diese bedarfsgerecht umgestaltet und in diesen Räumlichkeiten eine Kindertagesstätte mit allen dazu erfoderlichen Dienstleistungen führt. Sie ist berechtigt, alle hiermit unmittelbar und mittelbar zusammenhängenden Hilfs- und Nebengeschäfte zu übernehmen. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig oder nützlich sind.
Sozialwesen
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