Förderung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch: a) Betreuung von Jugendlichen und Familien, vorrangig durch familienunterstützende Maßnahmen in ambulanter und stationärer Form auf der Basis der §§ 27 ff SGB VIII; b) Freizeitplanung und Gestaltung, insbesondere der Betrieb von offenen Jugendzentren; c) Förderung im sportlichen und motorischen Bereich; d) Durchführung begleitender Therapien und sonstiger geeigneter Maßnahmen, um die Förderung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu verwirklichen; e) Aufgabenbezogene und dem Gegenstand des Unternehmens entsprechende Mittelbereitstellung für gemeinnützige oder mildtätige Körperschaften des privaten oder öffentlichen Rechts im Rahmen des § 58 Nr. 1 AO, um die Förderung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. f) Beschaffung von Mitteln zur Förderung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche Geschäfte zu tätigen, die geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens mittelbar oder unmittelbar zu fördern (z. B.: Elternschulung, Erziehungsseminare, Ferienlager, usw.
Sozialwesen
Unterricht & Erziehung
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