Förderung der Jugend- und Altenhilfe, sowie die Förderung der Erziehung (52 Abs. 2 Nr. 4 und 7 AO). Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sozial benachteiligter Kinder, Jugendlicher und deren Familien. L.i.V.E. gUG sieht seinen Zweck in der Unterstützung der benachteiligten und am Rande dieser Gesellschaft stehenden Menschen. Unterstützt werden soll mit allen verfügbaren Mitteln die (Re)Integration der Menschen und die Möglichkeit zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Dies wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung der Aktivierung der Menschen sowie der Förderung von Projekten und Aktivitäten der Menschen zur Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Darüber hinaus soll mit Mitteln der Gesellschaft den Menschen ermöglicht werden Handlungsstrategien zu entwickeln, die es Ihnen erlauben, wieder selbstbestimmt und gleichberechtigt an der Gesellschaft teilhaben zu können. Der Inklusionsgedanke für benachteiligte Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft spielt dabei eine große Rolle, Konkret werden beispielsweise Kinder- und Jugendfreizeiten, der Besuch kultureller Veranstaltungen, die Begleitung, Hausaufgabenbetreuung, der Besuch sportlicher Veranstaltungen usw. durch die Gesellschaft L.i.V.E. gUG organisiert und gefördert.
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