Gemeinschaftliche Berufsausübung als Rechtsanwalt insbes. nach § 3 BRAO) und Steuerberater (insbes. nach § 2 StBerG), soweit das jeweilige Berufsrecht die jeweilige Tätigkeit als Rechtsanwalt und Steuerberater zulässt. Die Partnerschaft ist berechtigt, sämtliche gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Geschäfte und Maßnahmen zu betreiben, die zur Verwirklichung des Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich erscheinen. die Vorgaben des jeweiligen Berufsrechts sind einzuhalten. Soweit ein Partner zusätzlich als Notar bestellt ist oder bestellt werden sollte, übt dieser die Tätigkeit als Notar nicht in dieser Partnerschaft aus, sondern daneben.
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.
Die wichtigsten Informationen zu einem Unternehmen in übersichtlicher und zuverlässiger Form. Als bestmögliche Entscheidungsgrundlage zur Minimierung Ihrer Geschäftsrisiken. Die SCHUFA-Kompaktauskunft liefert Ihnen beispielsweise:*
* Die aufgeführten Informationen sind enthalten, sofern diese der SCHUFA Holding AG vorliegen
** Alle genannten Preise zzgl. gesetzlicher MwSt.
Der Verkauf erfolgt im Namen und auf Rechnung der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, UST-ID DE209268827