Übernahme und die Ausführung von Anwaltsaufträgen, insbesondere die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte unter Einsatz von in Diensten der Gesellschaft stehenden Rechtsanwälten. Die von der Gesellschaft geschuldeten Rechtsdienstleistungen werden durch in Diensten der Gesellschaft stehende Rechtsanwälte eigenverantwortlich, unabhängig und weisungsfrei unter Beachtung ihres Berufsrechts und ihrer Berufspflichten ausgeführt. Die Gesellschaft schafft dazu die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen und tätigt die damit verbundenen Geschäfte; sie unterhält insbesondere die nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung. Das anwaltliche Berufsrecht ist auch für die Gesellschaft verbindlich. Die Gesellschaft darf Ge- und Verboten der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie sonstigen Berufsrechts der Rechtswälte nicht zuwiderhandeln; sie darf insbesondere die für sie tätigen Rechtsanwälte in der Freiheit ihrer Berufsausübung nicht beeinträchtigen.
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