Unterstützung und Hilfe von Familien im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, z.B. - Beförderung Früher Hilfen durch den Einsatz von Familienhebammen, Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in (KKG); - Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes (§§ 11 bis 14 SGB VIII); - Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie (§§ 16 bis 21 SGB VIII); - Hilfe zur Erziehung und ergänzende Leistungen (§§ 27 bis 35, 36, 37, 39, 40 SGB VIII); - Hilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und ergänzende Leistungen (§§ 35a bis 37, 39, 40 SGB VIII); - Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung (§ 41 SGB VIII).
Sozialwesen
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