(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch den Betrieb und die Unterhaltung von Einrichtungen der Altenpflege innerhalb des Gebietes des Kreises Euskirchen. (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Nebengeschäfte zu betreiben, die dem Zweck der Gesellschaft dienen. Darüber hinaus darf sie sich an anderen Gesellschaften beteiligen sowie die Betriebsführung von anderen Einrichtungen übernehmen, soweit damit der Zweck nach Abs. 1 erfüllt wird. (3) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. (4) Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Sozialwesen
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