Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Zweck der Gesellschaft ist: a) die Förderung der christlichen Religion; b) die Förderung der Wissenschaft und Forschung; c) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; d) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; e) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste; f) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; g) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; h) die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; i) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die missionarisch-evangelistische Verkündigung des Wortes Gottes weltweit mit dem Ziel, viele Menschen zu Jüngern Jesu zu machen und der Gemeinde Jesu Christi zuzuführen; b) den Dienst der Unterweisung und der Seelsorge - entsprechend der Heiligen Schrift, um Gläubige zuzurüsten, zu stärken, zurechtzubringen und zu trösten; c) den diakonischen Dienst an Alten, Kranken, Behinderten, Flüchtlingen und Gefährdeten in der Liebe Jesu Christi; d) die Förderung und Verbreitung der christlichen Botschaft durch Wort, Schrift, Bild und Ton sowie über elektronische Medien; e) die Ausbildung, Indienststellung und Fortbildung von Mitarbeitern für die Wahrnehmung der unter Buchst. a) bis d) genannten Aufgaben; f) die Unterhaltung eines Schwestern-Mutterhauses für den Einsatz und die Altersversorgung der Mitglieder der Liebenzeller Schwesternschaft; g) die Einrichtung und Unterhaltung von Aus- und Fortbildungsstätten; h) die Förderung der Wissenschaft, insbesondere im Bereich der Missionstheologie; i) die Verfolgung mildtätiger Zwecke an hilfsbedürftigen Menschen im In- und Ausland (s. § 53 AO); dies schließt auch Katastrophenhilfe ein; j) die Durchführung von Entwicklungshilfe (s. § 52 AO); k) die Mittelbeschaffung zur Förderung der oben genannten satzungsmäßigen Zwecke durch in- und ausländische Körperschaften weltweit, insbesondere durch die mit der Liebenzeller Mission durch entsprechende Verträge verbundenen Organisationen. Insoweit handelt die Gesellschaft auch als Förderkörperschaft im Sinne des § 58 Nr. 1 AO.
Religionsgemeinschaften
Unterricht & Erziehung
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