1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts - Steuerbegünstigte Zwecke - der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck des Unternehmens ist die Förderung der Jugendhilfe, Hilfe für Behinderte, des Wohlfahrtswesens, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 AO). Die Gesellschaft richtet ihre Tätigkeit vorrangig darauf, Personen selbstlos zu unterstützen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (mildtätige Zwecke gem. § 53 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - Unterstützung, Betreuung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen mit Benachteiligungen, Behinderungen und besonderen Bedürfnissen innerhalb und außerhalb von Institutionen und Einrichtungen, wie Schulen, Kindertagesstätten und Heimen sowie im häuslichen Umfeld und Freizeitbereich, - die Durchführung von kulturellen und integrativen Maßnahmen, - Informationsveranstaltungen und Beratungen, - Durchführung von Projekten zur Berufsvorbereitung, Persönlichkeitsentwicklung und Lebenswegplanung für Kinder und Jugendliche mit Benachteiligungen, Behinderungen und besonderen Bedürfnissen - Angebote der Tagesbetreuung und ergänzender Betreuung für Kinder und Jugendliche mit Benachteiligungen, Behinderungen und besonderen Bedürfnissen - Durchführung von erzieherischen und kulturellen Projekten und Freizeitgestaltungen zur Integration und Förderung der Jugend - Förderung, Begleitung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Unterricht, am Ausbildungs- und Arbeitsplatz und im häuslichen Umfeld sowie im Rahmen von anderen Inklusionsprojekten 3. Zur Erfüllung ihres Satzungszwecks arbeitet die Gesellschaft darüber hinaus planmäßig und dauerhaft im Sinne des § 57 Absatz 3 AO mit anderen steuerbegünstigten Gesellschaften des Lebenshilfe Berlin Verbundes sowie mit dem Lebenshilfe e.V. Landesverband Berlin zusammen. Dazu bezieht die Gesellschaft im Unternehmensverbund Kooperationsleistungen im Sinne des § 57 Absatz 3 AO von der Lebenshilfe gGmbH, der Lebenshilfe Bildung gGmbH und dem Lebenshilfe e.V. Landesverband Berlin, nämlich - Geschäftsführungs- und Managementleistungen, - Nutzungsüberlassung von Immobilien, - Gestellung von Sachmitteln, - Verwaltungsdienstleistungen inklusive Buchhaltung und Controlling, - Leistungen im Rahmen der Unternehmenskommunikation und Unternehmensentwicklung, - Bildungsleistungen. 4. Die Gesellschaft ist selbstlos tä- tig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 5. Sie darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigen. 6. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. 7.
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