Förderung der sozialen und beruflichen Teilhabe. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Absatzes "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Diese sind: 1. Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Ziffer 4 AO); 2. Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Ziffer 7 AO); 3. Die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler und Behinderte (§ 52 AO Abs. 2 Ziffer 10). Der Gegenstand und die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere verwirklicht durch: - Sozialpädagogische Begleitung von förderbedürftigen und sozial benachteiligten Menschen; - Betreuung und Förderung von Menschen mit einer Behinderung sowie einer wesentlichen Behinderung im Sinne des Sozialgesetzbuches bspw.
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