Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 10 der Abgabenordnung sowie die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 der Abgabenordnung durch die Durchführung und Förderung als Träger von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Menschen mit Behinderung im Sinne der Sozialgesetzgebung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch folgende Leistungen für Menschen mit Behinderung aller Altersstufen: Aus- und Fortbildung, Qualifizierung und Integration, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Heranführung an die Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes und Hilfe zur Eingliederung in den Arbeitsprozess sowie zur Verbesserung der allgemeinen Arbeitschancen. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere Gesellschaften oder Einrichtungen gründen oder sich an ihnen beteiligen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.
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