Förderung der Erziehung und die Förderung der Volks- und Berufsbildung sowie der Studentenhilfe ("Zweck" im Sinne des § 52 AO). Der Gegenstand der Gesellschaft (Satzungszweck) wird verwirklicht insbesondere 1. durch Einrichtungen zur Behebung der Berufsnot Jugendlicher, namentlich durch den Betrieb der Lehrwerkstatt, in der bis zum Ausbildungsabschluss ausgebildet werden kann sowie durch Beteiligung an Maßnahmen nach den gesetzlichen Ausbildungsvorschriften und Richtlinien, 2. durch sonstige geeignete Einrichtungen, die der Durchführung beruflicher Bildungs-, Rehabilitations- und Umschulungsmaßnahmen nach den Richtlinien der Bundesanstalt für Arbeit oder anderer zuständiger Behörden und Verbände dienen, 3. durch geeignete weitere Maßnahmen, die der beruflichen Weiterbildung unter Praxisbezug dienen. Zur Erreichung der vorgenannten Zwecke betreibt die Gesellschaft Maschinen- und Gerätebau insbesondere im Rahmen von technischen Neuentwicklungen sowie artverwandte technische Herstellungs- und Bearbeitungsmaßnahmen, unter Einschluss der Entwicklung neuer Bearbeitungsmaßnahmen, um die zu fördernden Personen in den erforderlichen praktischen Kenntnissen und Fähigkeiten zu unterweisen.
Werkzeugmaschinen
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