Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\"der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Menschen mit Pflegebedarf oder seelischen und geistigen Behinderungen im Sinne von § 52 Abs. 2 Ziff. 10 der Abgabenordnung. Dieser Zweck wird verwirklicht durch den Betrieb einer Einrichtung für pflegerische und betreuende Angebote für Menschen mit Pflegebedarf oder seelischen und geistigen Behinderungen. Die Gesellschaft ist berechtigt, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrages alle Geschäfte und Rechtshandlungen vorzunehmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich sind oder das Unternehmen zu fördern geeignet erscheinen. Sie kann sich insbesondere unmittelbar und mittelbar an anderen Unternehmen, die ebenfalls ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen, beteiligen bzw. diese erwerben sowie Zweigniederlassungen errichten.
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