Angebot sozialer Maßnahmen zur Unterbringung und Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. 3. Zweck der Körperschaft ist a) die Förderung der Jugendhilfe ( 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), b) die Förderung der Erziehung ( 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), c) die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge ( 52 Abs. 2 Nr. 10 AO) sowie d) die Förderung mildtätiger Zwecke ( 53 AO). 4. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch a) das Angebot von Regel- und Intensivwohngruppen sowie des betreuten Einzelwohnens gemäß § 34 SGB VIII ( 52 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 7, Nr. 10 AO, § 53 AO), b) Maßnahmen der sozialen, schulischen und beruflichen Eingliederung der von der Gesellschaft betreuten jungen Menschen ( 52 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 7, Nr. 10 AO, § 53 AO). c) die Inobhutnahme gemäß § 42 ff. SGB VIII und in Folge die Wohngruppenunterbringung ( 52 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 7, Nr. 10 AO, § 53 AO), d) Maßnahmen des Clearingverfahrens im Rahmen der lnobhutnahme nach § 42 ff. SGB VIII, um geeignete Wohn- und Lebensformen mit den jungen Menschen zu finden ( 52 Abs. 2 Nr. 4, Nr. 10 AO, § 53 AO), e) Qualifizierung und Weiterbildung der in den vorgenannten Tätigkeitsfeldern handelnden Personen.
Sozialwesen
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