Zweck und Ziel der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe für Behinderte und insbesondere für Schädelhirnverletzte. Verwirklicht wird dieser Zweck insbesondere durch: Spezielle Förderung und Therapieangebote wie zeitlich unbegrenzte Unterstützung der Betroffenen in allen jeweils notwendigen Bereichen der Lebensführung durch sachkundige Begleitung, Bildung und Betreuung. Fachkundig geführte, sich selbst organisierende Lebens-Gemeinschaft mit strukturiertem Tagesablauf, in der jeder Bewohner die ihm möglichen Aufgaben selbstverantwortlich erfüllen muß. Möglichst regelmäßige arbeitstherapeutisch begleitende Tätigkeit im und außer Haus im Rahmen von Dienstleistungen und Werkstatt-Arbeiten. Möglichkeiten hinreichender Ruhe und Erholung. Ambulante Therapie- Möglichkeiten (Bewegungs-, Ergo-, Sprachtherapie und Neuropsychologie), um den in der Rehabilitation erreichten Stand zu halten und zu fördern. Unterstützung der Betroffenen bei der Verarbeitung des Unfall- bzw. Krankheitsgeschehens und beim Wiederaufbau und der Weiterentwicklung der eigenen Persönlichkeit, durch psycho- und sozialtherapeutische Begleitung in Richtung Selbst-Erhaltung, Selbst-Bestimmung, Selbst-Entfaltung. Unterstützung bei der individuellen allgemein-gesellschaftlichen Wieder-Eingliederung, wenn der Betroffene im Laufe der Zeit hierzu fähig wird. Regelmäßige Angehörigen-Arbeit. Arbeitsansatz, ganzheitlich. Methodischer Rahmen: Therapeutische Gemeinschaft und individueller, neuropsychologisch gesteuerter Förder-Plan. Erwerb von Grundvermögen um entsprechende, behindertengerechte Wohnungen und sonstige Therapieeinrichtungen vorzuhalten. Die Gesellschaft kann Nebeneinrichtungen und flankierende Einrichtungen unterhalten und betreiben, wenn diese ausschließlich dem Gesellschaftszweck gemäß vorstehendem Abs. 1 dienen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Errichtung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sind. Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 12. 12. 2000 ist der Gegenstand des Unternehmens und entsprechend § 2 der Satzung geändert worden und außerdem § 14 der Satzung (Auflösung der Gesellschaft).
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