I. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung: a. der Jugend- und Altenhilfe; b. von Kunst und Kultur; c. der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; d. der Hilfe für politische, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; e. internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; f. der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene; g. des Schutzes von Ehe und Familie; h. der Kriminalprävention; i. des Sports (Schach gilt als Sport); j. des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke; k. der gemeinnützigen oder mildtätiger Arbeit und Projekten (gemäß § 2 Nr. 2 dieser Satzung); II. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist Unterstützung der hilfsbedürftigen, insbesondere Waisen; humanitäre Hilfe in Notsituationen nach § 53 Nr. 1 & 2 AO; III. Ein weiterer Zweck der Gesellschaft ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften, die gleiche oder ähnliche gemeinnützige oder mildtätige Zwecke erzielen/haben, um ihre Zwecke zu verwirklichen. IV. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die folgenden Tätigkeiten: a. Unterstützung und Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, die hilfsbedürftigen, insbesondere Waisen und Menschen in Not hilfeleisten. b. Unterstützung und Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, die gleiche oder ähnliche gemeinnützige oder mildtätige Arbeiten und Projekte führen wie die Gesellschaft selbst (gemäß § 2 Nr. 2 dieser Satzung). c. Die Unterstützung erfolgt durch Geldspenden sowie Sachspenden, wie zum Beispiel Geräten zur medizinischen und therapeutischen Versorgung oder Hilfspaketen. d. Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen von Veranstaltungen, Internetauftritt sowie persönlicher Ansprache. e. Durchführung oder Unterstützung der Sport-, Sozial-, Aufklärungs- und Informationsveranstaltungen über die Kultur, Religion, Zusammenleben, Toleranz, Bildungswege, Kriminalprävention, usw. f. Durchführung oder Unterstützung der Sprachkurse sowie Bildungsreise. g. Notwendige Zentren oder Arbeitsgruppen durch Fachkräfte erstellen/gründen oder unterstützen und fördern, die Zwecke der Gesellschaft verwirklichen oder erzielen (gemäß § 2 Nr. 2 dieser Satzung). h. Unterstützung und Förderung oder Unterhaltung einer Schule, einer Erziehungsberatungsstelle, eines Kindergartens, Kinder-, Jugendheimes, eines Altenheimes, eines Erholungsheimes. i. Unterstützung und Förderung der Bekämpfung des Drogenmissbrauchs, des Rassismus, der Ausländerfeindlichkeit. j. Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, der Integration der einzelnen Migranten, Kunst und Kultur, bürgerschaftlichen Engagements.
Sozialwesen
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