Geschäftsführung für die Leroy Systemgastronomie GmbH & Co KG, die den Betrieb eines oder mehrerer Restaurants nach dem Mc-Donald's-System zum Gegenstand hat. Der Geschäftszweig der KG besteht darin, eine den Gesellschaftern bereits bekannte Vereinbarung (im nachfolgenden Beitrittsvereinbarung genannt) abzuschließen, mit der sie im Wege des, Vertragsbeitritts die Rechte und Pflichten aus bestehenden Franchise-Vertrag nebst Zusatzvereinbarungen zwischen der McDonald's Deutschland Inc. Zweigniederlassung München und Frau Gabriele Leroy nach Maßgabe dieser Vereinbarung übernimmt. Den Gesellschaftern sind diese Rechte und Pflichten bekannt. Die Gesellschaft ist berechtigt, nach Maßgabe der in Absatz (1) genannten Verträge und Vereinbarungen, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen als geschäftsführende Gesellschafterin zu beteiligen, Zweigniederlassungen zu errichten sowie alle Geschäfte und Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erreichung des unmittelbaren Gesellschaftszwecks notwendig oder nützlich sind.
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