Behindertenhilfe sowie Kinder- und Jugendhilfe, Bildung und Erziehung. Dies wird verwirklicht insbesondere durch die Betreuung und Förderung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderungen durch Erziehung und Bildung; außerdem die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Eltern, haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und von weiteren interessierten Menschen. Die Gesellschaft betreibt eine Förderschule für geistig behinderte Kinder und Jugendliche. Die Gesellschaft kann darüber hinaus Kinder- und Jugendeinrichtungen (Kindergärten, Horte, Heime u.ä.), Schulen und andere Bildungseinrichtungen betreiben und auf andere Weise Bildungs- und Integrationsangebote schaffen und fördern. Die Gesellschaft kann alle Maßnahmen durchführen, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar dienen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. Weiterer Zweck der Gesellschaft ist darüber hinaus die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften sowie von Körperschaften des öffentlichen Rechts zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der vorgenannten Zwecke im Sinne des § 58 Nr. 1 AO. Sie ist in ihrer Tätigkeit räumlich nicht beschränkt. Die Gesellschaft erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch Hilfspersonen im Sinne der Abgabenordnung.
Sozialwesen
Unterricht & Erziehung
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