1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung. 2. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: - die Errichtung und Unterhaltung von Bildungs- und Erziehungs- bzw. Betreuungseinrichtungen, insbesondere von Schulen in freier Trägerschaft; die gUG kann im Rahmen ihrer Möglichkeiten, Bildungs-, Erziehungs- oder Betreuungseinrichtungen betreuen und beraten. - die Übernahme von Trägerschaften freier Schulen im Rahmen des staatlichen Rechts. Zur Vorbereitung der Übernahme der Trägerschaft einer Schule im Rahmen einer zeitlich befristeten Vereinbarung mit dem Schulträger, kann die Gesellschaft die Erledigung einzelner Aufgaben des Schulträgers in fremdem Namen übernehmen. - die Durchführung von Veranstaltungen und Vorhaben der Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenbildung. - die Beschaffung von Mitteln für die Förderung dieser Zwecke durch eine andere steuerbegünstigte Körperschaft oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. 3. Die Zwecke sollen durch alle gesetzlich zulässigen Mittel erreicht werden. 4. Die Einrichtungen sollen allen interessierten schul- und nicht schulpflichtigen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen offen stehen. 5. Die gUG verfolgt weder konfessionelle noch parteipolitische Zwecke. 6. Die Körperschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 7. Mittel der gUG dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Sozialwesen
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