1. Zweck der Gesellschaft ist - die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege; - die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; - die Pflege von Kranken und alten Menschen und die Hilfe für Bedürftige i.S.d. § 53 AO; - die Förderung der Wohlfahrtspflege; - die Förderung der Religion sowie die Hilfe für Bedürftige nach christlichen Grundsätzen und in Verbindung damit die christliche Seelsorge und - die Förderung der Wissenschaft und Forschung; - die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe. 2. Diese Satzungszwecke werden auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger und/oder mit der AGAPLESION gemeinnützige AG oder deren steuerbegünstigtem Rechtsnachfolger unmittelbar und mittelbar verbundenen Körperschaften, die ebenfalls die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen, indem an diese für deren steuerbegünstigte Zwecke betriebsnotwendige Dienstleistungen erbracht, Waren beschafft und/oder Gegenstände zur Nutzung überlassen werden. Die Gesellschaft kann von den vorstehend genannten Unternehmen im Rahmen des planmäßigen Zusammenwirkens auch für die Gesellschaft betriebsnotwendige Dienstleistungen (insb. einkaufs- und medizintechnische Leistungen sowie Verwaltungs- und Managementleistungen) empfangen und Waren beziehen oder überlassene Gegenstände nutzen. Die Gesellschaft verwirklicht ihre Zwecke auch, indem sie anderen steuerbegünstigten Körperschaften insbesondere zur Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, der Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Förderung der Wohlfahrtspflege, der Förderung der Religion, der Förderung der Wissenschaft und Forschung sowie der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe Mittel nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 Abgabenordnung beschafft und weiterleitet. Dieser Zweck wird auch durch die Sammlung von Spenden verwirklicht. Des Weiteren darf die Gesellschaft zinsgünstige und zinslose Darlehen vergeben. 3. Gegenstand der Gesellschaft ist der Betrieb von diakonischen Einrichtungen wie - Hospizen, - Krankenhäusern, - Medizinischen Versorgungszentren, - Heimen und Einrichtungen der Rehabilitation, - Heimen und Einrichtungen des Betreuten Seniorenwohnens, - Heimen und Einrichtungen der Alten- und Krankenpflege, - Heimen und Einrichtungen der Jugendhilfe, - sowie die ambulante und stationäre Behandlung und Pflege von Kranken nach den Grundsätzen der christlichen Krankenpflege. Ferner fördert die Gesellschaft die Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe (gem. § 52 Abs. 2 Ziffer 7 AO) durch die Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere in medizinischen und pflegerischen Berufen. Ferner fördert die Gesellschaft die medizinische und pflegerische Grundlagenforschung und klinisch angewandte Forschung, die der Allgemeinheit zugutekommt, insbesondere auf dem Gebiet der Geriatrie durch Durchführung eigener steuerbegünstigter wissenschaftlicher Projekte. Im Rahmen ihrer Aufgaben beschafft die Gesellschaft Mittel zu deren Verwendung. In ihren Einrichtungen unterhält die Gesellschaft Kapellen, die für Gottesdienste und andere gottesdienstliche Feiern bzw. Veranstaltungen zur Verfügung stehen.
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