(1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports. (2) Der Zweck der Gesellschaft wird verwirklicht durch die Förderung des Leichtathletik-Leistungssports in Baden-Württemberg. Dies wird insbesondere verwirklicht durch eine zielgerichtete Leitung, Steuerung und Verwaltung des Nachwuchsleistungssports, v.a. durch die Organisation und Durchführung von Trainingsmaßnahmen, die Organisation der Teilnahme an Wettkämpfen, die allgemeine sportliche Entwicklung der Athleten, die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und der dualen Leistungssportkarriere. Die Gesellschaft wird hierzu die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen, insbesondere für die hierzu notwendige Personalstruktur sorgen. Die Gesellschaft kann dabei die Fördermaßnahmen sowohl eigenständig erbingen als auch entsprechende Fördermaßnahmen anderer Träger unterstützen bzw. sich an diesen beteiligen. Die Richtlinienkompetenz des Deutschen Leichtathletik-Verbandes ist über die Gesellschafterfunktion gewährleistet.
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