(1) Die Gesellschaft hat sich den ganzheitlichen Dienst am Menschen im Sinne christlichen Handelns zur Aufgabe gemacht. (2) Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb eines Integrationsunternehmens im Sinne des § 132 SGB IX, welches schwerbehinderten Menschen Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung anbietet. Mindestens 40% und in der Regel nicht mehr als 50% der Beschäftigten des Integrationsunternehmens sind schwerbehinderte Menschen im Sinne des Gesetzes. (3) Das Unternehmen wird Servicedienstleistungen unter Einschluss des Betreibens des infrastrukturellen, technischen und kaufmännischen Gebäudemanagements im weitesten Sinne erbringen, insbesondere durch das Betreiben eines Café- und Kantinenbetriebs, sowie zum Beispiel in den Bereichen hauswirtschaftliche Dienstleistungen, Reinigungs- und textile Dienstleistungen, Küchen- und Verpflegungsdienstleistungen, Hausmeister- und Instandhaltungsdienstleistungen, Transport- und Fahrdienstleistungen, Landschaftspflege sowie Arbeitnehmerüberlassung von behinderten Menschen in den vorgenannten Arbeitsbereichen.
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