Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens sowie die Förderung der Hilfe für Behinderte. Der Satzungszweck wird insbesondere dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft Inklusionsbetriebe im Sinne des § 68 Nr. 3 c) Abgabenordnung aufbaut und betreibt, zum Beispiel in der Gastronomie, mit dem Ziel, dass Menschen mit Behinderung am allgemeinen Arbeitsmarkt teilhaben können, Projekte und Maßnahmen entwickelt und durchführt, die auf die Eingliederung von Menschen mit Behinderung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zielen, den Inklusionsgedanken und die Entwicklung und Umsetzung inklusiver Ideen und Strukturen fördert, die Berufsausbildung von Menschen mit Behinderung fördert.
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