1. Die Gesellschaft hat die Aufgabe, Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen in christlicher Verantwortung auf der Grundlage des Evangeliums von Jesus Christus zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern. Die Gesellschaft kann sozial-diakonische Aufgaben in unterschiedlichster Weise wahrnehmen. Dazu können Beratungs- und Hilfeleistungen in unterschiedlichen Organisationsformen vorgehalten werden. 2. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. 3. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Erziehung und Bildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben von Tageseinrichtungen für Kinder. 4. Die Gesellschaft darf alle Maßnahmen treffen, die unmittelbar oder mittelbar geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Die Gesellschaft wird damit in praktischer Ausübung seines Gesellschaftszwecks tätig als Lebens- und Wesensäußerung freikirchlicher Diakonie und entspricht damit den Aufgaben gemäß der Verfassung des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland K.d.ö.R. 5. In Wahrnehmung ihrer Zwecke ist die Gesellschaft berechtigt, Zweigniederlassungen zu gründen, andere Rechtsträger zu gründen und sich daran zu beteiligen, sowie die Betriebsführung von anderen Rechtsträgern mit vergleichbarer Zielsetzung zu übernehmen.
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