Versorgung und Beratung von Personen mit psychischen Erkrankungen oder psychosozialen Beeinträchtigungen, mit Körper-, Lern- oder Sinnesbehinderungen durch gesundheits- und arbeitsfördernde Dienste. Ziel der Tätigkeiten ist es, individuelle Nachteile der betroffenen Personen auszugleichen und ihre Entwicklung zu fördern, Teilhabe und Integration in das gesellschaftliche Leben zu erleichtern. Zu diesem Zweck werden insbesondere folgende Einrichtungen (Betriebe) unterhalten. a) Psychosoziale Arbeitshilfen sind Fördermaßnahmen, die Arbeitssuchende bilden, trainieren und vermitteln sowie bestehende Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse unterstützen. b) Rehabilitationsmaßnahmen für psychisch Kranke zielen auf gesundheitliche und berufliche Stabilisierung und können ambulant, teilstationär oder stationär erbracht werden. c) Gesundheitsdienste bieten psychiatrische, psycho- und soziotherapeutische sowie damit verbundene Leistungen, insbesondere als Integrierte Versorgung und in tagesklinischen Einrichtungen an. d) Sonstige Dienste und Maßnahmen können unterhalten werden, soweit sie den vorgenannten Zielen und Zwecken entsprechen bzw. diesen Aktivitäten dienen.
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