Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen (Personen i.S.d. § 53 AO). Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen für Personen, welche die Voraussetzungen des § 53 (1) oder (2) AO erfüllen. Hierbei soll es sich insbesondere um anerkannt schwerbehinderte Menschen handeln. Der Satzungszweck soll mit dem Betreiben von Einrichtungen in den Bereichen Handel mit genehmigungsfreien Waren, Gastronomie, Wäscherei, Reinigung und Kfz- Mechanikerhandwerk erreicht werden. Diese Einrichtungen dienen allein dem Zweck der Förderung der Wiedereingliederung von behinderten Menschen oder anderen schwer vermittelbaren Arbeitslosen im Arbeitsleben. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
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