Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Behindertenhilfe und des Wohlfahrtswesens, der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen im Sinne von § 53 Abgabenordnung (Förderung mildtätiger Zwecke). Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch den Betrieb von Einrichtungen zur arbeitstherapeutischen Beschäftigung sowie zur berufs- und sozialpädagogischen Betreuung und Qualifizierung von schwervermittelbaren Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung mit dem Ziel der Eingliederung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt - insbesondere von behinderten Personen mit unterschiedlichen Behinderungsarten - durch Errichtung, Unterhaltung und Bereitstellung von behindertengerechten Ausbildungs- und Arbeitsplätzen, die den besonderen Verhältnissen von behinderten Personen Rechnung tragen. Dieses soll im Rahmen von Integrationsbetrieben erfolgen.
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