Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung Zweck der Gesellschaft ist zum einen die Förderung gemeinnütziger Zwecke durch die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung und/oder von Behinderung bedrohter Menschen, die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, der Bildung und Erziehung sowie die Förderung des Wohlfahrtswesens. Weiterhin ist der Zweck der Gesellschaft die Förderung der Mildtätigkeit durch die selbstlose Hilfe und Unterstützung von Menschen mit Behinderung und von Behinderung bedrohter Menschen. Die Gesellschaft stellt und fördert alle Maßnahmen und Einrichtungen, die die Inklusion von Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ermöglicht und die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben unterstützt. Dieser Zweck wird insbesondere durch den Betrieb geeigneter Betreuungs-, Pflege- und Fördereinrichtungen, Wohneinrichtungen und Wohnformen und gegebenenfalls Grundpflege im Rahmen dieser Angebote sowie durch das Angebot fachlicher Dienste erfüllt. Hilfsbedürftige Personen im Sinne von § 53 AO erhalten Unterstützung im Rahmen von kombinierten Wohn- und Betreuungs- und Pflegeangeboten und durch Sach- und Dienstleistungen zur Sicherstellung des Lebensunterhalts. Es wird Unterstützung geleistet durch die Beschaffung und Zurverfügungstellung von Wohnraum für hilfsbedürftige Menschen, die aufgrund besonderer persönlicher oder wirtschaftlicher Bedürftigkeit Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum haben und dadurch notleidend sind. Der Gesellschaftszweck wird weiterhin verwirklicht insbesondere durch das Errichten und Betreiben von - Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) einschließlich weiterer Maßnahmen zur Eingliederung in das Arbeitsleben - Pflege- und Fördereinrichtungen - Bildungs- und Fördermaßnahmen für Menschen mit Behinderung insbesondere durch Schulung, Aus- und Fortbildung - Freizeitmaßnahmen für Kinder und Jugendliche sowie für Menschen mit Behinderung - Kindertagesstätten - Pädagogischer Frühförderung, mit der hilfsbedürftige Kinder im Sinne von § 53 AO Unterstützung im Rahmen ihrer Entwicklung erhalten.
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