Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung und den Betrieb von Wohneinrichtungen für geistig behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Dies geschieht nach schriftlicher Zustimmung der jeweiligen Orts- oder Kreisvereinigungen der Lebenshilfe in Nordrhein-Westfalen. Im Rahmen des Gesellschaftszweckes ist die Gesellschaft berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen, für diese die Geschäfte zu führen, Unternehmen zu erwerben oder Zweigniederlassungen zu errichten. Die Gesellschaft darf ferner alle sonstigen Geschäfte betreiben, die ihrem Hauptzweck zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft und die Gesellschafter sind innerhalb der Lebenshilfe für geistig Behinderte zum Wohle von Menschen mit geistiger Behinderung tätig. Die Geschäftsführung darf ebenfalls auf diesem Gebiet unentgeltlich und entgeltlich tätig sein. Es ist Aufgabe der Geschäftsführung, die Aktivitäten der Gesellschaft und der Gesellschafter aufeinander abzustimmen. Die Gesellschaft verpflichtet sich, den vorgenannten Zweck ausschließlich und unmittelbar anzustreben.
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Sozialwesen
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