Lebenshilfe-Werkstatt GmbH mit dem Sitz in München verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des Wohlfahrtswesens und das Verfolgen mildtätiger Zwecke. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Errichtung, Unterhaltung und der Betrieb einer Werkstatt für Behinderte. Alle Maßnahmen dienen einer wirksammen Eingliederung Behinderter im Sinne des Schwerbehindertengesetzes (SchwbG) und der dazu erlassenen Werkstättenverordnung (SchwbWV) zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben.
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