Förderung des Wohlfahrtswesens, mildtätiger Zwecke i.S.d. §53 AO und Förderung der Menschen mit Behinderung, insbesondere durch Errichtung von Werkstätten, Betrieben und Projekten im Sinne der AO, die nach wirtschaftlichen, arbeitsorganisatorischen, sozialpädagogischen und therapeutischen Gesichtspunkten geführt werden. Die Gesellschaft erfüllt ihre Zwecke insbesondere durch den Betrieb von Werkstätten für behinderte Menschen mit der Aufgabe, geistig, körperlich, seelisch und mehrfach behinderte Menschen in das Arbeitsleben einzugliedern bzw. sie gibt Personen, die wegen ihrer Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt keine Arbeit finden, einen Arbeitsplatz. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens in Zusammenhang stehen; sie darf sich an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen oder solche Unternehmen übernehmen. Die Anerkennung der Gesellschaft als steuerbegünstigte Körperschaft darf dadruch nicht gefährdet werden. Die Gesellschaft ist - soweit gemeinnützlichkeitsrechtlich zulässig - berechtigt, alle steuerbegünstigten Geschäfte und Maßnahmen vorzunehmen, die dem Zweck der Gesellschaft dienen.
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Sozialwesen
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