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Die Firmenauskunft zu Lebenshilfe Syke gemeinnützige GmbH

Lebenshilfe Syke gemeinnützige GmbH
Hauptstr. 5
28857 Syke

EBID-Nummer:
2 500975 032894
Handelsregister-Nr.:
HRB 201780
Amtsgericht:
Walsrode

Erfahren Sie mehr über Lebenshilfe Syke gemeinnützige GmbH

Firmenprofil von Lebenshilfe Syke gemeinnützige GmbH

(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. (2) Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung der Hilfe von Menschen mit geistiger Behinderung sowie von Menschen, die von Behinderung bedroht sind (§ 52 Abs. 2 Nr. 10 AO), b) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO), c) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), d) die selbstlose Unterstützung von Personen im Sinne des § 53 der Abgabenordnung, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. (3) Die Gesellschaft verwirklicht den Gesellschaftszweck nach Absatz (2) insbesondere durch a) den Aufbau, die Unterhaltung, das Betreiben von Tagesstätten, Wohnheimen und anderen Einrichtungen und Diensten für Menschen mit geistiger Behinderung, b) die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung von Menschen mit geistiger Behinderung in ihren Anliegen nach weitgehender gesellschaftlicher Integration und Führung eines selbstbestimmten Lebens, c) die Durchführung von Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, d) das Angebot eines praxisorientierten und berufsbezogenen Ausbildungsmoduls in Ergänzung der theoretischen Ausbildung zum Beruf des Heilerziehungspflegers, e) die Förderung aller Maßnahmen, Einrichtungen und Dienste, die eine wirksame Hilfe für Menschen mit geistiger Behinderung aller Altersstufen, deren Eltern, deren sonstigen Angehörigen und Sorgeberechtigten bewirken, f) die Kooperation mit anderen Organisationen zur Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit geistiger Behinderung. (4) Die Gesellschaft kann Einrichtungen und Dienste auch für Menschen ohne Behinderung betreiben oder öffnen, soweit dies aus Gründen der Integration oder auf andere Weise für die Betreuung der Menschen mit geistiger Behinderung förderlich oder hilfreich ist. (5) Im Rahmen ihrer Zwecksetzung kann die Gesellschaft auch weitere steuerbegünstigte Institutionen (Gesellschaften, Stiftungen) gründen oder sich an solchen steuerbegünstigten Institutionen mit vergleichbarer Zielsetzung beteiligen oder deren Mitglied werden. (6) Die Gesellschaft kann ihre Gesellschaftszwecke auch durch die Zuwendung von Mitteln an andere steuerbegünstigte Körperschaften zur Verwendung dieser Mittel für steuerbegünstigte Zwecke (§ 58 Nr. 1 Sätze 1 bis 3 AO) sowie die Beschaffung und Weitergabe von Mitteln (§ 58 Nr. 1 Satz 4 AO) zur ideellen oder finanziellen Förderung der in a) bis d) dieses Abschnitts genannten steuerbegünstigten Zwecke verwirklichen. (7) Die in § 3 Absatz 2 dieses Abschnitts genannten Zwecke werden darüber hinaus jeweils im Einsatz für den steuerbegünstigten Bereich durch die Erbringung von Verwaltungs- und Service-/ Dienstleistungen, Personalgestellungen, Nutzungsüberlassungen und weiteren Kooperationsleistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften verwirklicht bzw. von diesen anderen Körperschaften gegenüber der Gesellschaft erbracht (§ 57 Abs. 3 AO). a) Die Art und Weise der Kooperation umfasst insbesondere: i. Verwaltungsleistungen (u.a. Leitung, Qualitätsmanagement), ii. Nutzungsüberlassungen von Wirtschaftsgütern, insbesondere Fuhrpark- und Raumnutzungen, iii. Pflegedienstleistungen, iv. weitere Unterstützungsleistungen (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Hausmeisterdienste, IT-Unterstützung), v. musikalische Früherziehung, vi. Ausbildung zum Beruf des Heilerziehungspflegers. b.Kooperationspartner sind insbesondere i. der Lebenshilfe Syke e.V. ii. weitere steuerbegünstigte Körperschaften, soweit deren Zwecke den zuvor genannten entsprechen. Hinsichtlich der steuerbegünstigten Körperschaften ergibt sich eine namentliche Benennung der einzelnen Kooperationspartner aus einer Aufstellung, die der Finanzverwaltung bei Beginn der Kooperation und bei Änderung der Kooperationspartner zusätzlich zur Satzung vorgelegt wird. (8) Die Gesellschaft kan

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