Schaffung und der Betrieb von Einrichtungen sowie die Durchführung von sonstigen Maßnahmen, die eine wirksame Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung ermöglichen. Dies beinhaltet insbesondere: -Den Betrieb und die Errichtung von Kindergärten, Schulen und sonstigen Bildungseinrichtungen für Menschen mit Behinderung; -Den Betrieb und die Errichtung von familienunterstützenden Diensten/Offenen Hilfen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige; -Den Betrieb von Freizeitangeboten -Das Anbieten von Assistenzleistungen für Menschen mit Behinderung -Den Betrieb und die Errichtung von Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung; -Den Betrieb und die Errichtung von Arbeits-, Betreuungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderung; -Den Betrieb und die Errichtung von Pflegediensten für Menschen mit Behinderungen und anderen Menschen, die Pflegeleistungen benötigen -Beratung und Unterstützung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen bei Problemen und Fragen in ihren besonderen Lebenslagen; -Den Betrieb und die Errichtung von Diensten deren Zielsetzung zu Gunsten von Menschen mit Behinderung ausgerichtet ist; -Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, mit dem Ziel, die Interessen von Menschen mit Behinderung gegenüber Behörden und in der Allgemeinheit zu vertreten und Menschen mit Behinderung weiter in die Gesellschaft zu integrieren.
Sozialwesen
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